Aufzeichnungspflicht beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Mit der 2. Änderung des Pflanzenschutzgestzes ist lt. § 6 (4) die zeitnahe, schlagspezifische Aufzeichnungspflicht für eingestzte PS-Mittel am 13.03.2008 in Kraft getreten. Gefordert werden zeitnahe und schlagspezifische Daten:
- Name des Anwenders
- jeweilige Anwendungsfläche
- Anwendungsdatum
- Verwendete Pflanzenschutzmittel
- Aufwandmenge
- Anwendungsgebiet
Weitere Informationen und eine Muster Tabelle für die Aufzeichnungen sind hier: www.landwirtschaftskammer.com/fachangebot/pflanzenschutz/psd/pflanzenschutzgesetz.htm